An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium
in der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten
zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt
bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger
und an die Schulaufsichtsbehörde richten. (SchG NRW § 65, Abs. 1)

Aufgaben der Schulkonferenz
  •  Beratung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule
  •  Beschluss über das Schulprogramm
  •  Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
  •  Zusammenarbeit mit anderen Schulen, anderen Partnern
  •  Festlegung der beweglichen Ferientage
  •  Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
  •  Einführung von Lernmitteln
  •  Verwendung der der Schule zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
  •  Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
  •  Erlass einer Schulordnung
  •  Vorschläge und Anregungen an die Schulaufsichtsbehörde:
  • 1.  Empfehlung von Grundsätzen zur Unterrichtsverteilung, Leistungsbewertung , Ausgestaltung von Unterrichtsinhalten (Auszug aus SchG NRW § 65, Abs. 2)




Links

www.bildungsportal.nrw.de


Das Bildungsportal NRW stellt eine Broschüre für Eltern als PDF-Dokument zur Verfügung.
Dieses Dokument können Sie sich hier herunterladen.