Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft. Die Stellvertreter
nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Ebenfalls teilnehmen soll der Schulleiter
oder (und) sein ständiger Vertreter.
 
Der Vorsitzende der Schulpflegschaft und sein Stellvertreter werden von den Mitgliedern für
die Dauer eines Schuljahres gewählt. Wählbar sind auch die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften; sie werden dadurch Mitglieder der Schulpflegschaft.

Die Schulpflegschaft ist das geeignete Forum, um über unterschiedliche Auffassungen und
Interessen der Eltern/Erziehungsberechtigten abzustimmen. Die Schulleitung hat hierbei lediglich
eine beratende Funktion.


 
Ihre Ansprechpartner im Schuljahr 2024/2025:
 


Vorsitzender: 


 
  

Stellv. Vorsitzender: 
                                  privat:
                                  E-Mail:



Die Schulpflegschaft wählt die Stellvertreter für die Schulkonferenz.

Gewählt werden bei Schulen
  • bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder
  • bis zu 500 Schülerinnen und Schüler 12 Mitglieder
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der
Bildungs- und Erziehungsarbeit und fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule.


Links

www.bildungsportal.nrw.de

Das Bildungsportal NRW stellt eine Broschüre für Eltern als PDF-Dokument zur Verfügung.
Dieses Dokument können Sie sich hier herunterladen.